Zuschlagserteilungen
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
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Nach § 19 Abs. 2 VOL/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
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Auftragsgegenstand |
eingestellt bis |
Dokument |
Ausbau Straße „Mühlweg“ 2. BA in 06425 Plötzkau OT Bründel
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15.04.2022 |
Ausbau Straße „Mühlweg“ 2. BA in 06425 Plötzkau OT Bründel
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