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Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Gemeinde Ilberstedt

Ilberstedt

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Gemeinde Ilberstedt ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Ilberstedt am 22.10.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 30.09.2024 in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 durchgeführt. 

Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Gemeinde Ilberstedt finden Sie hier:

https://www.saale-wipper.de/bekanntmachungen/index.php

sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

 

 

 

23.10.2024

 

 

 

gez. Lothar Jänsch                                       

Bürgermeister