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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Alsleben

Alsleben (Saale)

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Alsleben zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 01.07.2024 bis 31.07.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4.Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Alsleben befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 15.08.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt. 

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 02.09.2024 bis einschließlich
22.09.2024 öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform erfolgt 

 

 

in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 im Sitzungssaal
 

Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
 

 

und im Bürgerbüro Alsleben (Saale), Fachbereich Bau in 06425 Alsleben (Saale), Markt 1
 

Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
 

Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr


und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung ((039262) 877 - 0). 

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für
Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klimalaerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalischeeinwirkungen/
laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-derlaermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.


Sie haben die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Fachbereich Bau, in 39439 Güsten, Platz der Freundschaft 1 oder per
E-Mail an – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. 

Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Alsleben abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
 

16.08.2024


gez. Alexander Siersleben
Bürgermeister