Besetzung der Schiedsstellen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Wer möchte ehrenamtlich in den Schiedsstellen der Verbandsgemeinde Saale-Wipper mitarbeiten?
Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper wird entsprechend dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 und der Verbandsgemeindevereinbarung vom 04.06.2009 in der zurzeit geltenden Fassung die Schiedsstellen zum 13.05.2025 neu besetzen, da die fünfjährige Amtszeit der jetzigen Schiedspersonen am 12.05.2025 endet.
Im Jahr 2010 wurden zwei Schiedsstellen eingerichtet. Eine Schiedsstelle behandelt die Schlichtungsverfahren für die Städte Alsleben (Saale) und Güsten sowie für die Gemeinden Ilberstedt und Plötzkau. Die Schiedspersonen dieser Schiedsstelle werden vom Amtsgericht Bernburg (Saale) berufen. Die andere Schiedsstelle behandelt die Schlichtungsverfahren für die Gemeinde Giersleben, wobei diese Schiedspersonen vom Amtsgericht Aschersleben berufen werden.
Die Schiedsstellen bestehen zurzeit aus jeweils einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. In der nächsten Amtszeit sollen beide Schiedsstellen wieder mit zwei Schiedspersonen besetzt werden.
Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist ehrenamtlich. Sie werden durch den Verbands-gemeinderat für die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Bernburg (Saale) bzw. Aschersleben berufen und verpflichtet.
Die Aufgaben der Schiedsstelle umfassen unter anderem die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und von Sühneverfahren vor Erhebung einer Privatklage.
Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson:
Die Schiedsperson muss nach ihren Fähigkeiten und nach ihrer Persönlichkeit für das Amt geeignet sein, das Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Verbandsgemeinde Saale-Wipper wohnen.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung mit dem Lebenslauf bis zum 31.01.2025 an die
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Schiedsstelle
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
oder gern auch per E-Mail als PDF-Datei an .
Für Fragen steht Ihnen Frau Held unter der Tel.-Nr. 039262 877-214 oder per E-Mail unter zur Verfügung.
gez. Jan Ochmann
Verbandsgemeindebürgermeister