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Öffentliche Bekanntmachung Änderungsanordnung Flurbereinigungsverfahren Nr. SLK042 Schackenthal - Klein Schierstedt

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

      Halberstadt, 14.03.2024

 

1. Änderungsanordnung

zum Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

 
Flurbereinigung Schackenthal-Klein Schierstedt

Salzlandkreis

Verf.-Nr. SLK042

 

1. Änderung zum Flurbereinigungsverfahren 

Aus dem o.g. Verfahren werden die in der Anlage 1 „Änderung zum Verzeichnis der Verfahrensflurstücke“ aufgeführten Flurstücke ausgeschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Anordnung.

 

 

2. Begründung

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte HBS hat mit Beschluss vom 24.01.2023, Az.: 611-SLK042, das Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG „Schackehal - Klein Schierstedt, Salzlandkreis 042“ angeordnet. 

Maßgebliche Zielstellung für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Schackenthal -Klein Schierstedt sind Ziele gemäß § 86 Abs. 1 FlurbG. 

Diese sind insbesondere Maßnahmen der Wasserrückhaltung zur Vermeidung von Hochwasserereignissen infolge von Starkregenereignissen in den Gemarkungen Schackenthal und Klein Schierstedt, der naturnahmen Entwicklung von Fließgewässern, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Agrarstrukturverbesserung, der Auflösung von Landnutzungskonflikten und der damit erforderlich werdenden Neuordnung der Eigentumsverhältnisse.

Die ab Mai 2020 erarbeiteten Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG haben insbesondere auch auf eine defizitäre Situation des ländlichen Wegenetzes abgestellt und hierbei letztendlich das gesamte Gebiet nördlich der L 85, östlich der Eisenbahnstrecke Drohndorf - Klein Schierstedt südlich des Schackenthaler Bachs und westlich der Wegeverbindung Schackstedt - Güsten betrachtet. 

Das Flurbereinigungsgebiet ist für diese betrachtete Gebietskulisse mit Beschluss der Flurbereinigungsbehörde am 24.01.2023 angeordnet worden.

Unter Berücksichtigung der in der jüngsten Vergangenheit im Tiefbausektor, hier insbesondere im Bereich des ländlichen Wegebaus entstandenen Kostensteigerungen, wurde auf breiter Ebene mit Landwirten, Beteiligten und der Kommune unter Einbindung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung erörtert, ob das in seiner Entstehung im Jahre 2020 wünschenswerte Vorhaben, gerade im Hinblick auf die ländliche Erschließung, unter Berücksichtigung verfügbarer Fördermittel in Verbindungmit der notwendigen Aktivierung privaten Kapitals noch machbar ist. 

Im Ergebnis dieser Gespräche wurde der Sachverhalt auf einer Teilnehmerversammlung am 12.01.2024 in Verbindung mit der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft mit den Anwesenden erörtert.

Seitens der Stadt wurde in diesem Zusammenhang auch verdeutlicht, dass das Primärinteresse der Stadt an der kurzfristigen und beschleunigten Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen liegt. Die Stadt spricht sich gegen umfangreiche Wegebaumaßnahmen außerhalb der Gemarkungen Schackenthal und Klein - Schierstedt aus, wenn diese Planungsprozesse zu langwierigen Umsetzungsphasen führen. 

Unter Berücksichtigung der nach Erarbeitung der Neugestaltungsgrundsätze entstandenen haushaltsrechtlichen Situation ist daher auch aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung das Flurbereinigungsgebiet auf den ursprünglichen Initiierungszweck Hochwasserschutz und einige wenige verbleibende Wegebaumaßnahmen zurück zu führen. 

Soweit Teile des Flurbereinigungsgebietes nicht dem Ziel der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterliegen, werden diese im Einvernehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Aschersleben nach Maßgabe der Vorstandssitzung vom 13.02.2024 ausgeschlossen. 

Eine weitere gesonderte Informationsveranstaltung nach § 8 Absatz 3 FlurbG wird, unbeschadet des Umstandes, dass es sich hierbei um eine wesentliche Änderung des Flurbereinigungsgebietes handelt, auf Grundlage der im Vorfeld geführten Erörterungen in Verbindung mit der Teilnehmerversammlung vom 12.01.2024 für entbehrlich erachtet. 

Eine Anpassung in der Zusammensetzung des Vorstandes wird infolge dieser wesentlichen Änderung des Flurbereinigungsgebietes nicht erforderlich, da die in der am 12.01.2024 gewählten Vertreter ausschließlich solche aus Schackenthal und Klein Schierstedt sind. Vertreter aus den Gemarkungen, die nunmehr aus dem Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen werden, haben weder kandidiert und sind demzufolge auch nicht gewählt worden. 

Weitergehende Entscheidungen sind in Verbindung mit dieser wesentlichen Veränderung des Flurbereinigungsgebietes nicht zu treffen.

Die Voraussetzung für die Änderungsanordnung nach den §§ 8, 7 FlurbG liegen somit vor.

 

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Gr. Ringstraße 52, 38820 Halberstadt erhoben werden.

Der Widerspruch kann auch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstrasse 17 - 19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) eingelegt werden.

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruches maßgebend.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen ist.

 

Im Auftrag

 

 

 

gez. Bernd Weber                  

 

 

Anlage:           

  1. Änderung Verzeichnis der Verfahrensflurstücke

  2. Gebietskarte

  3. Verzeichnis der Verfahrensflurstücke