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Bekanntmachung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Alsleben (Saale)

Alsleben (Saale)

Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Alsleben ist durch Beschluss des Rates der Stadt Alsleben am 16.10.2024 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 15.08.2024 in der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 22.09.2024 durchgeführt. 

Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Alsleben finden Sie hier:

https://www.saale-wipper.de/bekanntmachungen/index.php

sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:

https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

 

21.10.2024

 

gez. Alexander Siersleben                                       

Bürgermeister