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Antrag auf Baumfällung / Baumpflege


Allgemeine Informationen

 

Der Antragsteller darf die Beantragten Eingriffe erst vornehmen, wenn die Einwilligung der

Behörde vorliegt. Nicht genehmigte Eingriffe stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.

 

Maßnahmen zur Pflege von geschützten Bäumen sind genehmigungsfrei. Drunter fallen, die Totholzbeseitigung, der Schnitt zur Pflege und die Auslichtung, sowie das Herstellen des Lichtraumprofils.

 

Werden Bäume entfernt, die im Stammumfang geringer sind, als die zum Schutzzweck in der jeweiligen Baumschutzsatzung angegebenen Werte, wird empfohlen, entsprechende Nachweise anzufertigen (Foto), die belegen, dass der Baum die Schutzkriterien nicht erfüllt hat.


Rechtsgrundlagen

Die Belange des Naturschutzes sind unbedingt einzuhalten.

 

Gemäß § 25 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes, ist es verboten, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres Bäume oder andere Gehölze zu entfernen oder zu verschneiden.

 

Eine Ausnahmegenehmigung kann beim Umweltamt in Bernburg beantragt werden.

 

Salzlandkreis

42 FD Natur und Umwelt

06400 Bernburg (Saale)


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau M. Scholz
Markt 1
06425 Alsleben (Saale)
Telefon (034692) 283-514


Formulare

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