Antrag auf Baumfällung / Baumpflege
Allgemeine Informationen
Der Antragsteller darf die Beantragten Eingriffe erst vornehmen, wenn die Einwilligung der
Behörde vorliegt. Nicht genehmigte Eingriffe stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.
Maßnahmen zur Pflege von geschützten Bäumen sind genehmigungsfrei. Drunter fallen, die Totholzbeseitigung, der Schnitt zur Pflege und die Auslichtung, sowie das Herstellen des Lichtraumprofils.
Werden Bäume entfernt, die im Stammumfang geringer sind, als die zum Schutzzweck in der jeweiligen Baumschutzsatzung angegebenen Werte, wird empfohlen, entsprechende Nachweise anzufertigen (Foto), die belegen, dass der Baum die Schutzkriterien nicht erfüllt hat.
Rechtsgrundlagen
Die Belange des Naturschutzes sind unbedingt einzuhalten.
Gemäß § 25 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 39 (5) des Bundesnaturschutzgesetzes, ist es verboten, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines Jahres Bäume oder andere Gehölze zu entfernen oder zu verschneiden.
Eine Ausnahmegenehmigung kann beim Umweltamt in Bernburg beantragt werden.
Salzlandkreis
42 FD Natur und Umwelt
06400 Bernburg (Saale)
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerservicePlatz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Frau M. Scholz
Markt 1
06425 Alsleben (Saale)
(034692) 283-514