Annahme von Anträgen für Ausstellung von Urkunden durch das Standesamt
Allgemeine Informationen
Die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. August 2004 (GVBl. LSA S. 554)
Gebühren
1. | Eheschließung | |
1.1.
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Prüfung der Ehefähigkeit a) bei Anmeldung der Eheschließung oder bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses b) wenn in Fällen des Buchstaben a ausländisches Recht zu beachten ist |
40,00 EUR
70,00 EUR |
1.2. | Durchführung der Eheschließung vor einem anderen, als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt |
30,00 EUR |
1.3. | für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung | 70,00 EUR |
2. | Begründung einer Lebenspartnerschaft | |
2.1. |
Prüfung der Voraussetzungen der Begründung einer Lebenspartnerschaft a) bei Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft b) wenn in Fällen des Buchstaben a ausländisches Recht zu beachten ist |
40,00 EUR 70,00 EUR |
2.2. |
Durchführung der Begründung der Lebenspartnerschaft vor einem anderen, als dem für die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft zuständigen Standesamt |
30,00 EUR |
2.3. | Mitwirkung bei der Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden | 70,00 EUR |
3. | Namensrechtliche Erklärungen | |
3.1. | für die Beurkundung oder die Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften | 20,00 EUR |
3.2. | für die Erteilung der Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung oder eine Namensangleichung |
10,00 EUR |
4. | Sonstige Amtshandlungen | |
4.1. | für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt | 20,00 EUR |
4.2. | für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch/ Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch/ Lebenspartnerschaftregister, dem Geburtenbuch/ Geburtenregister, dem Sterbebuch/Sterberegister,den früheren Standesregistern | 10,00 EUR |
4.3. | für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 01. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch | 10,00 EUR |
4.4. | für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde | 10,00 EUR |
4.5. | für ein zweites oder jede weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde-soweit es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird - die Hälfte der Gebühr nach Tarifstellen 4.2. bis 4.5. | |
4.6. |
für die Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht a)in ein Personenstandsbuch/ Personenstandsregister, Lebenspartnerschaftsbuch/ Lebenspartnerschaftsregister b) in die Sammelakte |
5,00 EUR
12,00 EUR |
4.7. | für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand |
20,00 - 70,00 EUR |
Ansprechpartner
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