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Reisepässe / vorläufige Reisepässe


Allgemeine Informationen

  • persönliche Vorsprache notwendig
  • ist der Antragsteller noch nicht volljährig, Unterschriften der gesetzlichen Vertreter notwendig

Gültigkeit: bis 24 Jahre = 6 Jahre / ab 24 Jahre = 10 Jahre

 

In dringenden Fällen ist die Ausstellung von Expresspässen mit einer Gültigkeit von 6 bzw.10 Jahre möglich !

(Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall nach der Bearbeitungszeit!)

 

In Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.


Notwendige Unterlagen

  • alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, falls nicht vorhanden Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • aktuelles Lichtbild (hierbei muss es sich um ein biometrietaugliches Lichtbild handeln)

Gebühren

Reisepass (32 Seiten):37,50 EUR / 60,00 EUR (je nach Gültigkeit)

Reisepass (48 Seiten): 59,50 EUR / 82,00 EUR (je nach Gültigkeit)

Expresspass (32 Seiten): 69,50 EUR / 92,00 EUR (je nach Gültigkeit)

Expresspass (48 Seiten):91,50 EUR / 114,00EUR (je nach Gültigkeit)

vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Telefon (039262) 877-215

Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
Telefon (034692) 316-21