Reisepässe / vorläufige Reisepässe
Allgemeine Informationen
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persönliche Vorsprache notwendig
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ist der Antragsteller noch nicht volljährig, Unterschriften der gesetzlichen Vertreter notwendig
Gültigkeit: bis 24 Jahre = 6 Jahre / ab 24 Jahre = 10 Jahre
In dringenden Fällen ist die Ausstellung von Expresspässen mit einer Gültigkeit von 6 bzw.10 Jahre möglich !
(Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall nach der Bearbeitungszeit!)
In Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Notwendige Unterlagen
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alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, falls nicht vorhanden Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
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aktuelles Lichtbild (hierbei muss es sich um ein biometrietaugliches Lichtbild handeln)
Gebühren
Reisepass (32 Seiten):37,50 EUR / 60,00 EUR (je nach Gültigkeit)
Reisepass (48 Seiten): 59,50 EUR / 82,00 EUR (je nach Gültigkeit)
Expresspass (32 Seiten): 69,50 EUR / 92,00 EUR (je nach Gültigkeit)
Expresspass (48 Seiten):91,50 EUR / 114,00EUR (je nach Gültigkeit)
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerservicePlatz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
(039262) 877-215
Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
(034692) 316-21