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Personalausweise / vorläufige Personalausweise


Allgemeine Informationen

  • Personalausweis : 
  • Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
  •  persönliche Vorsprache notwendig
  • kann auch für Kinder unter 16 Jahre, z..B. für Reisen innerhalb der EU beantragt werden (Unterschriften der gesetzlichen Vertreter / des gesetzlichen Vertreters notwendig)
  • Gültigkeit: 
  • bei einem Lebensalter von unter 24 Jahren = 6 Jahre,
  • ab einem Lebensalter von 24 Jahren = 10 Jahre

 

  • vorläufiger Personalausweis :
  • nur bei gleichzeitiger Beantragung eines Bundespersonalausweises möglich
  • Gültigkeit: 3 Monate

Notwendige Unterlagen

  1. bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass,
  2. Geburts - oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  3. biometrietaugliches Lichtbild
  4. Größe und Augenfarbe angeben

Gebühren

Personalausweis: unter 24 Jahre       22,80 EUR
  ab 24 Jahre 28,80 EUR

vorläufiger Personalausweis:            

 

10,00 EUR

 

               


Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Telefon (039262) 877-215

Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
Telefon (034692) 316-21