Personalausweise / vorläufige Personalausweise
Allgemeine Informationen
- Personalausweis :
- Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
- persönliche Vorsprache notwendig
- kann auch für Kinder unter 16 Jahre, z..B. für Reisen innerhalb der EU beantragt werden (Unterschriften der gesetzlichen Vertreter / des gesetzlichen Vertreters notwendig)
- Gültigkeit:
- bei einem Lebensalter von unter 24 Jahren = 6 Jahre,
- ab einem Lebensalter von 24 Jahren = 10 Jahre
-
vorläufiger Personalausweis :
-
nur bei gleichzeitiger Beantragung eines Bundespersonalausweises möglich
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Gültigkeit: 3 Monate
Notwendige Unterlagen
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass,
- Geburts - oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- biometrietaugliches Lichtbild
- Größe und Augenfarbe angeben
Gebühren
Personalausweis: | unter 24 Jahre | 22,80 EUR |
ab 24 Jahre | 28,80 EUR | |
vorläufiger Personalausweis: |
10,00 EUR |
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerservicePlatz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
(039262) 877-215
Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
(034692) 316-21