Ausstellung von Kinderreisepässen
Allgemeine Informationen
-
für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
-
Antragstellung durch den Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder der Nachweis über das Sorgerecht), sollte nur ein Elternteil bei der Beantragung vor Ort sein, wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (siehe Formular: Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten)
-
Kinder haben bei Antragstellung persönlich zu erscheinen
-
ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes zwingend erforderlich
Gültigkeit: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Notwendige Unterlagen
-
alter Kinderreisepass (soweit vorhanden)
-
Geburts- oder Abstammungsurkunde
-
1 biometrietaugliches Lichtbild
Gebühren
13,00 EUR | für die Neuausstellung |
6,00 EUR | für die Aktualisierung bzw. Verlängerung |
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerservicePlatz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
(039262) 877-215
Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
(034692) 316-21
Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).