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Ausstellung von Kinderreisepässen


Allgemeine Informationen

 

  • für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Antragstellung durch den Sorgeberechtigten (Vater und Mutter oder der Nachweis über das Sorgerecht), sollte nur ein Elternteil bei der Beantragung vor Ort sein, wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (siehe Formular: Zustimmungserklärung eines Sorgeberechtigten)
  • Kinder haben bei Antragstellung persönlich zu erscheinen
  • ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes zwingend erforderlich

 

Gültigkeit: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres


Notwendige Unterlagen

  • alter Kinderreisepass (soweit vorhanden)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Lichtbild

Gebühren

 

13,00  EUR für die Neuausstellung
  6,00  EUR für die Aktualisierung bzw. Verlängerung

Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Telefon (039262) 877-215

Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
Telefon (034692) 316-21


Formulare

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