An-, Ab- und Ummeldungen
Allgemeine Informationen
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persönliches Erscheinen notwendig
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für Kinder unter 18 Jahren erfolgt die An-, Ab- bzw. Ummeldung durch den / die Sorgeberechtigte/n (Mutter UND Vater oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht); ist nur ein Elternteil persönlich vor Ort, wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (siehe Formular: "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz")
Notwendige Unterlagen
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Personalausweis, falls vorhanden, auch Reisepass
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bei Kindern Geburtsurkunde und, falls vorhanden, Kinderreisepass
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Vorlage "Wohnungsgeberbescheinigung bei Mietwohnung" bzw. "Selbsterklärung über ein Eigenheim"
Ansprechpartner
Fachbereich BürgerservicePlatz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
(039262) 877-215
Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
(034692) 316-21
Formulare
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegestz (BMG)
- Selbsterklärung über ein Eigenheim
- Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 des Bundesmeldegesetzes
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