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An-, Ab- und Ummeldungen


Allgemeine Informationen

  • persönliches Erscheinen notwendig
  • für Kinder unter 18 Jahren erfolgt die An-, Ab- bzw. Ummeldung durch den / die Sorgeberechtigte/n (Mutter UND Vater oder Nachweis über alleiniges Sorgerecht); ist nur ein Elternteil persönlich vor Ort, wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt (siehe Formular: "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz")

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis, falls vorhanden, auch Reisepass
  • bei Kindern Geburtsurkunde und, falls vorhanden, Kinderreisepass
  • Vorlage "Wohnungsgeberbescheinigung bei Mietwohnung" bzw. "Selbsterklärung über ein Eigenheim"

Ansprechpartner

Fachbereich Bürgerservice
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten

Frau Härtge
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Telefon (039262) 877-215

Frau Stolze
Hauptstraße 25
06425 Plötzkau
Telefon (034692) 316-21


Formulare

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